Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männer:
Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Das heisst, die erste Erhöhung findet im Jahr 2025 statt (64 Jahre und 3 Monate). Die automatische Berechnung wurde im Abacus ab der Version 2021 mit dem Hotfix vom 15.12.2022 umgesetzt. Das Referenzalter kann im Abacus im Programm L441 "Nationale Daten" (oder bis V2020 im Programm L443) bereits angepasst werden.
Rentnerfreibetrag:
Bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Referenzalter kann neu auf den Freibetrag verzichtet werden. Mit dem Verzicht können Beitragslücken geschlossen und generell die AHV-Renten bis zur maximalen Rente verbessert werden. Dieser Verzicht macht im Normalfall nur bis zum Ende des Monats der Erreichung des 70sten Altersjahres (Referenzalter + 5 Jahre) Sinn, da Einkommen nach dem 70sten Altersjahr nicht mehr rentenbildend sind. Die arbeitnehmende Person muss ihrem Arbeitgeber bis zur ersten Lohnzahlung des Jahres oder der ersten Lohnzahlung nach Erreichen des Referenzalters mitteilen, dass sie vom Freibetrag nicht Gebrauch machen möchte. Ohne Mitteilung wird der Freibetrag automatisch abgezogen. Die Wahl der arbeitnehmenden Person gilt für das gesamte Jahr und wird automatisch aufs Folgejahr übertragen, vorbehaltlich einer anderslautenden Mitteilung an den Arbeitgeber bis zur ersten Lohnzahlung des Folgejahres.
Der Rentnerfreibetrag ist im Abacus ab der Version 2022 mit Service Pack vom 15.03.2023 frei wählbar.
Falls Sie mit der Abacus Version 2021 oder älter arbeiten, müsste ein Update auf die Abacus Version 2022 oder 2023 vorgenommen werden, damit Ihnen der frei wählbare Rentnerfreibetrag ebenfalls zur Verfügung steht.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an Ihren Abacus Berater oder Account Manager.