Die Anpassung der Steuersätze tritt per 1. Januar 2024 in Kraft. Die neuen MWST-Sätze sind manuell in PROVIS zu erfassen.
WICHTIG: Falls Schnittstellen zu Fremdsystemen vorhanden sind, sind die MWST-Codes mit dem Fremdsystem abzugleichen. Unsere Hotline wie auch Ihr Kundenbetreuer ist Ihnen dabei gerne behilflich.
Nachfolgend sind die nötigen Schritte beschrieben welche Sie in Zusammenhang mit der MWST Umstellung zu beachten sind. Zudem ist ein Beispiel dokumentiert, wie Sie Vertragsleistungen, welche von 2023 nach 2024 übergehen, mittels Zwischenabrechnung mit 7.7 % zwischenabrechnen können.
Damit Sie diese Einstellungen vornehmen können, benötigen Sie in PROVIS die entsprechenden Berechtigungen. Im Normalfall sind diese Berechtigungen dem Systembetreuer zugeteilt.
Reguläre Steuersätze MWST-Anpassung 2024