Eine Quellensteuerkorrektur im Abacus richtig erfassen

Am 1. Januar 2021 trat das revidierte Quellensteuergesetz mit Verordnung und Kreisschreiben Nr. 45 in Kraft. Arbeitgeber müssen die neuen Bestimmungen kennen und seit 2021 umsetzen.

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Nadja Bärtschi Nadja Bärtschi,

Obschon es eine Steuerpflicht der Mitarbeitenden ist, haftet der Arbeitgeber für die korrekte Ablieferung. Oft liegt die Herausforderung darin, die Informationen und Unterlagen zu bekommen, um den richten Abrechnungstarif ermitteln zu können. Die Abacus Business Software unterstützt hierbei bestmöglich, dennoch kann es zu Quellensteuerkorrekturen kommen.  

 

Quellensteueramt meldet eine Korrektur

Für die quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden wird Monat für Monat der abzuliefernde Betrag gemäss Lohnbestandteilen und Quellensteuertabelle berechnet. Wird mit einem falschen Tarif abgerechnet, so erhält der Arbeitgeber eine Quellensteuerkorrektur von der entsprechenden Behörde.

 

Die Abacus Business Software bietet hierfür eine ausprogrammierte Lohnart, mit welcher diese Korrektur erfasst werden kann. Dabei muss einiges beachtet werden, es empfiehlt sich, die erfasste Korrektur zu prüfen, bevor der Lohnlauf definitiv abgeschlossen wird. Wird nämlich eine Korrektur nicht korrekt erfasst, so kommt dieser Fehler erst beim Monatsabschluss im Lohn zum Vorschein und ein Storno ist unumgänglich, damit die ELM Übermittlung an die Behörde ausgeführt werden kann.

 

Wie Sie eine Korrektur korrekt erfassen und prüfen können, zeigen wir Ihnen im nachstehenden Demovideo.

 

 

Bei Fragen oder Unsicherheiten zu Quellensteuerkorrekturen steht Ihnen Ihr Business Software Berater oder Beraterin gerne für Unterstützung zur Seite.